Die Cannabispflanze gehört zu den Hanfgewächsen mit teilweise psychoaktiven Wirkstoffen (THC) und dem nicht psychoakivem Canabidiol (CBD.) Cannabis besitzt eine jahrtausendealte Tradition als Heil- und Nutzpflanze und wurde aus den traditionellen Medizinsystemen in das Drogenmileu verdrängt.
THC wirkt leicht schmerzlindernd, muskelentspannend und appetitsteigernd. CBD wirkt schmerzlindernd, entzündungshemmend und angstlösend. Beide gemeinsam wirken leicht müde machend und wirken gegen die Übelkeit (gute Unterstützung während einer Chemo- oder Methadontherapie). Beiden Substanzen wird nachgesagt einen Tumorhemmenden Effekt zu haben, und da scheint die Kombination wirksamer zu sein.
In der Krebstherapie ist vor allem der psychisch entspannende Effekt, der appetitsteigernde, antiemetische und der schmerzlindernde Effekt gut dokumentiert.
Laut Biokrebs Beurteilung „Auch wenn der schmerzlindernde Effekt der Cannabinoide im Gegensatz zu den Opioiden als schwach eingeschätzt wird, können sie bei Krebsschmerzen in Kombination mit anderen Schmerzmitteln eine Verbesserung der Beschwerden bewirken (Tateo S/Journal of the American Association of Nurse Practitioners 2016)“.
Laut Info „Biokrebs“: „Die Aussage, dass Cannabinoide in der Lage sein sollen, Tumorzellen abzutöten, beruht lediglich auf Laborversuchen, zum Beispiel an Ratten mit Hirntumoren, bei denen der Tumor bei einem Drittel der Tiere komplett zurückging (Galve-Roperh I/Nat Med 2000). Eine aktuelle plazebokontrollierte Pilotstudie mit 21 Patienten weist darauf hin, dass unter der Gabe von Sativex® und Temozolomid beim Glioblastom mehr Patienten ohne einen Rückfall überleben könnten. Die Bedeutung von Cannabinoiden in der Krebstherapie kann durch diese kleine Studie jedoch nicht abschließend beurteilt werden. Von daher beruhen die meisten positiven und teilweise nicht nachprüfbaren Aussagen zur Wirksamkeit bei Krebs auf Erfahrungsberichten von Patienten. In der Krebstherapie ist Cannabis somit ein Baustein unter vielen und besonders bei Patienten mit fortgeschrittenen Tumorstadien geeignet, um zum Beispiel Schmerzen zu lindern oder einer Gewichtsabnahme entgegenzuwirken. Wie bei anderen neuen Substanzen ist es auch bei Cannabis schwierig, im Einzelfall die Wirksamkeit vorherzusagen.“
Info: https://www.biokrebs.de/therapien/weitere-therapieansaetze/cannabis
Rudolf Likar, Generalsekretär der Österreichischen Schmerzgesellschaft (ÖSG) und Leiter der Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin am Klinikum Klagenfurt verwendet spricht sich bei den Österreichischen Schmerzwochen, für die Verwendung von THC und CBD, ärztlich verordnet, aus.
„CBD sei keine psychotrope Substanz und unterliege keiner Suchtgiftregelung. Im Körper werde es auch nicht zu THC umgewandelt. CBD hat krampflösende, angsthemmende und Übelkeit sowie Entzündungen dämpfende Effekte“.
Prof. Likar verwendete CBD als Zusatzmedikation bei Schmerzpatienten (Krebs, Fibromyalgie, Rheuma ….) und laut seinen Beobachtungen stellten sich bei mehreren Patienten durch die zusätzliche Gabe von CBD gute Behandlungsergebnisse ein. So konnte bei den meisten Patienten die Schmermitteldosis deutlich reduziert werden: „Insgesamt war CBD sehr gut verträglich. Man kann es auch gut mit dem stark wirksamen Opioiden kombinieren, ohne deren Nebenwirkungen zu verstärken.“
CBD muss jedoch ausreichend dosiert werden. Die Tagesdosis beträgt 400 mg auf zwei Gaben morgens und abends verteilt.
Nebenwirkungen wie Schwindel, Müdigkeit, Seh- und Koordinationsstörungen treten fast nur beim Inhalieren auf. Bei oraler Einnahme sind sie sehr gering und bei regelmäßiger Einnahme tritt ein Gewöhnung ein.
Aber Achtung: Die Fähigkeit zum Lenken eines Fahrzeuges kann beeinträchtigt sein. Dies vor allem am Beginn der Therapie. Und auch unter alleiniger Einnahme von CBD wird der Drogenharntest auf THC positiv. Dies kann eventuell zu Problemen mit der Polizei führen. Lassen sie sich deshalb die ärztliche Verordnung bestätigen.
Kontraindikationen: THC soll bei schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Psychiatrischen Erkrankungen und bei Psychosen sowie bei schwangeren und stillenden Müttern nicht angewandt werden.
THC kann als Dronabilol grundsätzlich in Österreich jederzeit ärztlich verschrieben werden. Dies erfolgt auf einem Suchtgiftrezept. Leider ist die es sehr teuer und die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt nur in Ausnahmefällen.
CBD wird durch die Krankenkassen bislang gar nicht bewilligt und bezahlt. In der Krebstherapie benötigt man sehr hohe Dosierungen. Prof. Likar