Nach langen Überlegungen habe ich mich für das Tarifmodell „Zeit“ entschieden. Abgerechnet wird in 15 Minuten Einheiten, egal welche Behandlung oder Methode in dieser Zeit durchgeführt wird. In der gewählten Zeiteinheit steht ihnen mein gesamtes Spektrum zur Verfügung. Für Erstgespräche ist es sinnvoll, eine Stunde einzuplanen, da für meine ganzheitliche Arbeitsweise eine genaue Anamnese und Beschreibung der Problematik wichtig ist. Für jede weiter Behandlung (z.B. Akupunktur sind 30 Minuten und für eine Hypnose 45 – 60 Minuten einzuplanen. 

Sie benötigen keinen Krankenschein. Meistens werden sie unmittelbar nach der Behandlung Ihre Honorarnote erhalten. Diese können sie sofort bar oder mit Erlagschein bezahlen. Die Honorarnote schicken sie mit der Zahlungsbestätigung  an ihre Krankenkasse. Diese erstattet Ihnen 80% des durchschnittlich für Kassenärzte festgelegten Tarifs, nicht jedoch des bezahlten Honorars. Je nach Krankenkasse und je nach erbrachter Leistung (Leistung im Sinne der Kasse), ist die Rückerstattung unterschiedlich hoch. Leider ist die Höhe des Rückerstattungsbetrag durch eine komplizierte Berechnungsmethode weder für Sie als Patient noch für uns ÄrztInnen nachvollziehbar. Einige Zusatzversicherungen übernehmen die Bezahlung des Wahlarzthonorars. Jeder Patient hat das Recht eine detaillierte Aufstellung der Rückerstattung bei seiner Krankenkasse einzufordern. 

Ist Zeit eine Leistung?
Leider sehen das die Krankenkassen nicht so. Die aufgewendete Zeit für Beratung und Gespräche, ist laut Krankenkasse keine ärztliche Leistung und ist deshalb nicht würdig, um rückerstattet zur werden. Deshalb wird das bezahlte Honorar meist nicht, mit dem Betrag den Sie rückerstattet bekommen, übereinstimmen. 

Durch vollständige Unterlagen schneller zum Geld
Folgende Unterlagen sollten Sie einreichen: 1. Originalhonorarnote mit ihren persönlichen Daten, 2. Zahlungsvermerk auf der HN oder Einzahlungsbeleg, 3. Ihre Bankverbindung und ihre Adresse (des Versicherten). Machen sie vorher ausreichende Kopien ihrer Honorarnote, wenn sie diese für ihre Steuererklärung oder eine private Versicherung benötigen. 

Behandlungskosten in der Steuererklärung
Alle Heil- und Behandlungskosten sind Außergewöhnliche Belastungen. Paradoxerweise sind jedoch Kosten für die Erhaltung der Gesundheit steuerlich nicht begünstigt. Bewahren sie alle Arzt- und Krankenhaushonorare, Rechnungen für Medikamente, Rezeptgebühren, Krankenscheingebühr, Heilbehelfe (Zahnersatz, Brillen, Hörgeräte, Prothesen…), Kosten für die Fahrt zum Arzt bzw. ins Spital etc. auf. Es gilt jedoch nur der Teil als Außergewöhnliche Belastung, der von den Krankenkassen nicht rückvergütet wurde. Leider hat das Gesetz dafür einen Selbstbehalt vorgesehen. Der beträgt bei einem Jahreseinkommen von 7300 Euro 6%, bis 14600 Euro 8%, bis 36400 Euro 10%, und darüber 12 %. Wenn Sie Alleinverdiener sind, steht ihnen dafür, und für jedes Kind ein Abzug von 1% zu. Wichtig sind deshalb die Rechnungen möglichst in einem Kalenderjahr zu bündeln und nicht zu verteilen, dann kommt man leichter über die Grenze des Selbstbehalts und erhält bares Geld zurück. 

Es ist aus standesrechtlichen Gründen untersagt, Honorare zu veröffentlichen. Selbstverständlich können sie diese telefonisch oder per Mail erfragen. 

Wenn Sie Fragen zu Leistungen ihrer Krankenkasse haben, bitte ich Sie dort anzufragen: 
Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (OÖ GKK)
Gruberstraße 77 4021 Linz
Tel: 0732-7807-0 Fax: 0732-7807-2274
ooegkk@ooegkk.at
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
Linke Wienzeile 48 – 52, 1061 Wien, Andrea Fink
Tel: 01-58848-364, Fax: 01-58848-487
andrea.fink@vaeb.at
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA)
Hessenplatz 5 4010 Linz
Andrea Petermüller Tel: 0732-779323-48
Fax: 0732-779323-77
linz.leistung@bva.sozvers.at
SVA der Bauern (SVB) Regionalbüro OÖ
Blumauerstraße 47, 4010 Linz, Lieselotte Schmirl
Tel: 0732-7633-4521 Fax: 0732-7633-4531
lieselotte.schmirl@svb.sozvers.at
OÖ Lehrer- Kranken- und Unfallfürsorge
Leonfeldnerstraße 11 4040 Linz, Andreas Wagner
Tel: 0732-668221 Fax: 0732-668226
a.wagner@lkuf.at
Krankenfürsorge und Unfallfürsorge für OÖ Landesbeamte (KFL)
Promenade 28 4021 Linz
Thomas Zechmeister Tel: 0732-7720-13867
Fax: 0732-7720-13875
kfl.post@ooe.gv.at
Krankenfürsorge für Beamte der Landeshauptstadt Linz (MKF)
Hauptplatz 1, 4041 Linz, Dr.Klaus Enzenhofer
Tel: 0732-7070-1251 Fax: 0732-7070-1245
klaus.enzenhofer@mag.linz.at
Kranken- und Unfallfürsorge für OÖ Gemeinden
Spittelwiese 4, 4021 Linz, Elisabeth Neubacher
Tel: 0732-788000-10 Fax: 0732-788000-30
neubacher@kfg.ooe.gv.at
Betriebskrankenkasse Austria-Tabak
Thaleastraße 125B, 1160 Wien Helga Mohr
Tel: 01-31342-1219 Fax: 01-34342-1469
helgamohr@austriatabak.com
Betriebskrankenkasse Semperit
Bundesstraße 26, 2632 Wimpassing, Manuela Schwarzer
Tel: 02630-310-575, Fax: 02630-310-453
manuela.schwarzer@bkkse.sozvers.at